Jugendschutz
Bei Veranstaltungen, die vom Jugendzentrum Niesky organisiert und durchgeführt werden, gelten folgende gesetztliche Regeln:
- Kinder unter 14 Jahre können bis 22:00 Uhr im JUZ bleiben (§ 5 Abs. 2 JuSchG).
- Jugendliche zwischen 14 und vollendetem 17 Lebensjahr können bis 24:00 Uhr im JUZ bleiben (§ 5 Abs. 2 JuSchG).
- Jugendlichen unter 16 Jahren wird kein Alkohol verkauft. Sie dürfen ihn auch nicht auf dem Gelände des JUZ trinken (§ 9 JuSchG).
- Jugendliche zwischen 16 und dem vollendeten 17 Lebensjahr werden lediglich Alkoholika mit einem geringen Promillegehalt verkauft bzw. auf dem Gelände des JUZ zu trinken gestattet (z. B. Wein, Bier) (§ 9 JuSchG).
- Unter 18-Jährigen ist das Rauchen auf dem Gelände des JUZ verboten (§ 10 JuSchG) .
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist der Einlass bzw. das Sicherheitspersonal verpflichtet Ausweiskontrollen zu machen. Deswegen habt bitte immer einen gültigen Ausweis dabei.
Für eingemietete Veranstaltungen tragen die Veranstaltenden die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes!






