Hausordnung

Hausordnung des Jugendzentrums Niesky

(Stand: 19.01.2011)

 

Präambel

Das Jugendzentrum ist ein Haus der Offenen Jugendarbeit, auf dessen gesamtem Gelände das Jugendschutzgesetz gilt.

Öffnungszeiten

Der Offene Treff ist mittwochs bis freitags von 15 – 19 Uhr für 10 – 18-Jährige geöffnet.

Für weitere Projekte und Angebote gelten gesonderte Öffnungszeiten.

Für Veranstaltungen, Raumnutzung und sonstiges können andere Zeiten sowie Altersgruppen mit der Einrichtungsleitung vereinbart werden.

Raumnutzung

Die Benutzung der Räume im Jugendzentrum durch einzelne Gruppen ist nach Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich. Dabei ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen. Bei der Raumnutzung haben die Projekte des Jugendzentrums Vorrang.

Baröffnung

Die Ausgabe von Getränken und Lebensmitteln erfolgt vom Bardienst.

Eigene Getränke und Lebensmittel dürfen mitgebracht und verzehrt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke und für Veranstaltungen.

Verbote für das gesamte Gelände des Jugendzentrums

  • parteipolitische Werbung und Veranstaltungen
  • Rauchen und der Konsum von Alkohol zur Zeit des Offenen Treffs und der Projekte
  • Konsum von illegalen Drogen sowie der Handel mit ihnen
  • Waffen jeglicher Art, auch Attrappen
  • rechtsradikale, nationalistische, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische oder sonstig diskriminierende Symbole, Kleidung, Schuhe, Musik, Zahlencodes, Parolen, Filme, Bilder und Sprüche
  • Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen gegenüber allen Personen
  • Abstellen von Fahrrädern, Inlineskates und Skateboards im gesamten Haus

Ordnung und Sicherheit

Die Einrichtung, Räume und Gegenstände sind nach Benutzung wieder in Ordnung zu bringen.

Es ist darauf zu achten, dass

  • alle genutzten Räume und Flächen gereinigt,
  • alle Fenster und Türen verschlossen sowie
  • das Licht und alle elektrischen Geräte ausgeschaltet werden.

Es dürfen nur elektrische Geräte des Jugendzentrums betrieben werden.

Das Aufstellen und Anzünden von Kerzen ist nur mit Erlaubnis der Mitarbeitenden gestattet.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen im Haus ist grundsätzlich untersagt.

Das Freigelände des Jugendzentrums ist sauber zu hinterlassen.

Das Parken von Fahrzeugen ist nur Mitarbeitenden des Jugendrings Oberlausitz e.V. gestattet.

Die Feuerwehrzufahrt hat dabei stets frei zu bleiben.

Lärmbelästigung

Während und nach Besuch des Jugendzentrums wird von jeder/-m Besucher_in erwartet, dass er/sie das Haus ruhig und gesittet verlässt, besonders gilt das für motorisierte Besuchende.

Haftung

Jede_r Besucher_in haftet selbst für abgelegte Garderobe und Wertgegenstände.

Das gleiche gilt auch für alle vor dem Gelände abgestellten Fahrzeuge.

Auftretende Schäden sind sofort bei den Mitarbeitenden zu melden.

Bei Verunreinigungen und Sachbeschädigungen durch fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ist die verursachende Person gegenüber dem Jugendring Oberlausitz e.V. zum Schadenersatz verpflichtet.

Einhaltung der Hausordnung

Jede_r Besucher_in ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung, um allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt im Jugendzentrum zu ermöglichen.

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung entscheidet das diensthabende Personal über die Maßnahme (Gespräche, Verwarnung, Schadensersatz, Anzeige oder Hausverbot).

Beschwerden und Streitigkeiten

Beschwerden und Streitigkeiten können mit dem diensthabenden Personal besprochen werden.